QUIETLY ELEGANT, DEEPLY HONEST

WEDDING PHOTOGRAPHY

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Gültig ab Juli 2026

GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Videografin, Jenny Hotak Media, nachfolgend „die Auftragnehmerin“ genannt, und ihren Kund:innen, nachfolgend „die Kund:innen“ genannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kund:innen finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von der Auftragnehmerin anerkannt wurden.

Die Auftragnehmerin erbringt die videografischen Leistungen selbst. Die fotografischen Leistungen werden durch die von der Auftragnehmerin beauftragte Fotografin

HFM · PHOTOS, vertreten durch Alina Hofmann, Heerstr. 212, 50169 Kerpen, E-Mail: alina@hfm-photos.de,

nachfolgend „die Fotografin“ genannt, als Subunternehmerin erbracht. Vertragspartnerin der Kund:innen ist ausschließlich die Auftragnehmerin. Innerhalb dieser Zusammenarbeit ist die Fotografin, Alina Hofmann, für die Erstellung und Bearbeitung der Fotografien verantwortlich, die Auftragnehmerin, Jenny Hotak Media, für die Erstellung und Bearbeitung der Videos.

Im Sinne dieser AGB beziehen sich „Aufnahmen“ auf alle im Rahmen des Auftrags erstellten digitalen Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotografien und Videos, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem verwendeten Medium. Dies umfasst unter anderem gedruckte oder belichtete Papierfotografien, Fotografien in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotografien in Online-Galerien sowie Fotografien und Videos, die auf anderen Datenträgern gespeichert sind.

PFLICHTEN DER KUND:INNEN

Die Kund:innen sind verpflichtet, der Auftragnehmerin alle für die rechtzeitige Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen bereitzustellen, wie beispielsweise Ablaufplan, Wegbeschreibungen und besondere Wünsche. Verzögerungen, die daraus entstehen, dass die Kund:innen diese Informationen nicht bereitstellen, liegen in der Verantwortung der Kund:innen und sind nicht der Auftragnehmerin oder der Fotografin zuzurechnen. Diese Verzögerungen gelten als Teil der Arbeitszeit, für die die Auftragnehmerin einen Vergütungsanspruch hat.

Die Kund:innen sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Foto- und Videoaufnahmen an den vorgesehenen Orten erlaubt sind. Weder die Auftragnehmerin noch die Fotografin sind dafür verantwortlich, Aufnahmeerlaubnisse oder Rechte im Zusammenhang mit den abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen zu überprüfen. Die Kund:innen stellen die Auftragnehmerin und die Fotografin von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Kund:innen müssen etwaige Mängelanzeigen schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin erheben; diese müssen der Auftragnehmerin spätestens 21 Tage nach Lieferung der jeweiligen Aufnahmen zugehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als abgenommen und mangelfrei.

Die Kund:innen erkennen Folgendes an:

Die Leistungen von Jenny Hotak Media und HFM · PHOTOS sind einzigartiger und künstlerischer Natur. Die Auftragnehmerin und die Fotografin werden jeweils ihre persönliche künstlerische Beurteilung einsetzen, um Bild- und Videomaterial zu erstellen, das ihrer kreativen Vision entspricht.

Die Kund:innen sind dafür verantwortlich, ihre Hochzeitsgäste im Voraus darüber zu informieren, dass fotografiert und gefilmt wird.

LEISTUNGSERBRINGUNG

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vereinbarten Videografieleistungen zu erbringen und die vereinbarten Fotografieleistungen durch die Fotografin erbringen zu lassen.

Sofern die Auftragnehmerin oder die Fotografin mit einer weiteren fotografierenden, videografierenden oder assistierenden Person arbeitet, hat dies keinen Einfluss auf das endgültige Ergebnis dieser Vereinbarung.

Lieferung der Fotografien: Die Fotografin stellt alle ausgewählten und bearbeiteten Fotografien im JPG-Format über eine passwortgeschützte Onlinegalerie zur Verfügung. Die Kund:innen erhalten alle Fotografien in Farbe; einzelne Fotografien werden nach Ermessen der Fotografin zusätzlich in Schwarz-Weiß geliefert. Die Lieferung der Fotografien erfolgt zwei bis vier Wochen nach der Hochzeit. RAW-Dateien werden nicht herausgegeben.

Mit der Lieferung der Aufnahmen sind die Auftragnehmerin und die Fotografin nicht mehr für die Speicherung der digitalen Dateien verantwortlich. Die Kund:innen übernehmen die Haftung für jeglichen Verlust, jede Zerstörung oder Beschädigung nach der Lieferung.

Die Kund:innen erkennen an, dass sie sich über den Stil der Auftragnehmerin und der Fotografin informiert haben.

Lieferung der Videos: Die Auftragnehmerin erstellt das Videomaterial gemäß dem im Angebot vereinbarten Leistungsumfang sowie den mit den Kund:innen individuell und schriftlich, beispielsweise per E-Mail, getroffenen Absprachen. Die Lieferzeiten für die einzelnen Videoprodukte, beispielsweise Trailer und Hochzeitsvideo, ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Absprache. Videorohmaterial wird nicht herausgegeben. Für weitere Produkte kann ein gesonderter Liefertermin vereinbart werden.

Die Auftragnehmerin und die Fotografin werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um alle gewünschten Aufnahmen zu erstellen. Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, beispielsweise Wetter, Einschränkungen durch die Location oder Verzögerungen, können die Berichterstattung jedoch beeinträchtigen. Die Kund:innen erklären sich damit einverstanden, die technischen und künstlerischen Einschränkungen, die sich aus solchen Umständen ergeben, zu akzeptieren.

HONORARE UND AUSLAGEN

Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 700 € fällig. Die Anzahlung wird auf das vereinbarte Gesamthonorar angerechnet. Der Auftrag gilt erst mit Eingang der Anzahlung als verbindlich gebucht.

Sämtliche Zahlungen erfolgen an die Auftragnehmerin. Dies umfasst auch den auf die fotografische Leistung entfallenden Anteil; die Vergütung der Fotografin erfolgt im Innenverhältnis durch die Auftragnehmerin.

Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Zeitraum, werden zusätzliche Stunden mit 250 € pro angefangener Stunde und pro Dienstleisterin berechnet, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich, auch spontan am Hochzeitstag selbst. Die Verlängerung kann für beide Leistungen gemeinsam oder einzeln erfolgen; es kann also auch nur die Fotografie oder nur die Videografie verlängert werden.

ÄNDERUNGEN, ERWEITERUNGEN UND STORNIERUNG VON AUFTRÄGEN

Wenn die Kund:innen den Vertrag stornieren, erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Erfolgt die Stornierung weniger als drei Monate vor der Veranstaltung, werden insgesamt 30 Prozent des vereinbarten Gesamtbetrags als Stornogebühr fällig. Bereits geleistete Zahlungen werden auf diesen Betrag angerechnet.

Wenn die Kund:innen die Veranstaltung verschieben und die Auftragnehmerin sowie die Fotografin am neuen Datum verfügbar sind, können bereits gezahlte Beträge auf die neue Buchung angerechnet werden. Für die verschobene Buchung gelten die zum Zeitpunkt der Umbuchung aktuellen Preise der Auftragnehmerin.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Auftragnehmerin oder die Fotografin aufgrund von Krankheit, Verletzung, höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die jeweilige Leistung nicht erbringen kann, wird die betroffene Dienstleisterin alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um eine geeignete ersatzweise fotografierende oder videografierende Person zu stellen. Sollte kein Ersatz gefunden werden können, ist die Haftung auf die Rückerstattung der Zahlungen beschränkt, die auf die betroffene Leistung entfallen. Die jeweils andere Leistung bleibt hiervon unberührt und wird vereinbarungsgemäß erbracht.

EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGSRECHT UND URHEBERRECHT

Die Aufnahmen bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang Eigentum der jeweiligen Urheberin.

Die Urheberrechte an den Fotografien liegen bei der Fotografin, die Urheberrechte an den Videos bei der Auftragnehmerin.

Den Kund:innen wird ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Aufnahmen ausschließlich für private Zwecke eingeräumt. Jede kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin bzw. — bei Fotografien — der Fotografin.

Die Fotografin wählt die zur Lieferung bestimmten Fotografien aus, die Auftragnehmerin das zur Lieferung bestimmte Videomaterial; die Kund:innen haben keinen Anspruch auf Erhalt sämtlicher RAW-Fotografien, Rohaufnahmen oder Einzelaufnahmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Fotografien und Videos dürfen ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Urheberin nicht bearbeitet, verändert, mit Filtern versehen oder anderweitig modifiziert werden.

Die Auftragnehmerin und die Fotografin dürfen die entstandenen Aufnahmen nur nach vorheriger Absprache mit den Kund:innen zu eigenen Portfolio- und Werbezwecken nutzen, beispielsweise auf der Webseite, auf Instagram oder in gedrucktem Werbematerial. Ohne eine solche Absprache erfolgt keine Veröffentlichung der Aufnahmen durch die Auftragnehmerin oder die Fotografin.

HAFTUNG

Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht wurden. Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend für Leistungen der Fotografin.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für höhere Gewalt, wie plötzliche Krankheit, Naturkatastrophen, Reiseunterbrechungen oder behördliche Einschränkungen. In solchen Fällen bemühen sich die Parteien, den Auftrag nach Möglichkeit zu verschieben.

AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND ABTRETUNG

Die Kund:innen dürfen nur mit Forderungen gegen die Auftragnehmerin aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die Abtretung von Ansprüchen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

WIDERRUFSRECHT

Die Kund:innen haben das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten. Zur Ausübung dieses Rechts müssen die Kund:innen die Auftragnehmerin schriftlich, beispielsweise per E-Mail, benachrichtigen.

ANWENDBARES RECHT

Es gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der eingetragene Geschäftssitz der Auftragnehmerin, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der eingetragene Geschäftssitz der Auftragnehmerin.

Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.